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   VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06   

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VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06 (https://dejure.org/2006,30231)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24.03.2006 - 2 K 566/06 (https://dejure.org/2006,30231)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24. März 2006 - 2 K 566/06 (https://dejure.org/2006,30231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorläufige Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 15.06.2005 - 1 EO 678/05

    Eilantrag auf vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im zweiten juristischen

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06
    Zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes ist es daher nicht geboten, den Antragsteller vorläufig zur Prüfung zuzulassen (vgl. dazu Thür. OVG, Beschl. v. 15.06.2005 - 1 EO 678/05 - Juris; VGH Baden-Württ., Beschl. v. 12.04.1983 - 9 S 379/83 -, DVBl 83, 597).

    Fehlt es somit an einem Anordnungsanspruch, kommt der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung im Sinne einer vorläufigen Zulassung zur schriftlichen Abitursprüfung allein aufgrund einer Interessen- und Folgenabwägung nicht in Betracht (vgl. Thür. OVG, Beschl. v. 15.06.2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06
    Schulische Benotungen als pädagogisch-wissenschaftliche Werturteile sind im Hinblick auf den Bewertungsspielraum der benotenden Lehrer gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, nämlich darauf, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, anzuwendendes Recht verkannt wurde, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt wurden oder sachfremde Erwägungen maßgebend waren (vgl. dazu BVerfGE 84, 34, 50 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1982, ESVGH 33, 45, 48).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06
    Er darf nicht einen - angeblichen - Mangel untätig und rügelos hinnehmen, um sich dann bei nicht ausreichender Leistung darauf zu berufen (so zum Prüfungsrecht etwa BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992 - 6 B 36/92 -, NVwZ-RR 1993, 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1993 - 9 S 1537/91

    Zur Notenbildung - Notenrundung - fehlende Kausalität verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06
    Dies genügt; eine schematische Wiederholung zu Beginn jedes Schulhalbjahres ist nicht erforderlich (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.1993 - 9 S 1537/91 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 27/82
    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06
    Dies ist nicht zu beanstanden; die Art und Weise der Feststellung mündlicher Leistungen liegt im pädagogischen Ermessen des Lehrers (vgl. NdsOVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 27/82 -, NVwZ 1984, 809).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1981 - 11 S 1049/81

    Abiturprüfung; Zulassungsanspruch; häufiges unentschuldigtes Fernbleiben vom

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06
    Dazu sei nur darauf hingewiesen, dass die Note "ungenügend" auch dann gerechtfertigt ist, wenn sich ein Lehrer wegen häufigen unentschuldigten Fehlens eines Schülers im Unterricht zu einer Leistungsbeurteilung nicht in der Lage sieht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.06.1981 - 11 S 1049/81 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1982 - 11 S 1743/82

    Zulassung zur Abiturprüfung; Leistungsbewertung; regelmäßiger Unterrichtsbesuch

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06
    Schulische Benotungen als pädagogisch-wissenschaftliche Werturteile sind im Hinblick auf den Bewertungsspielraum der benotenden Lehrer gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, nämlich darauf, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, anzuwendendes Recht verkannt wurde, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt wurden oder sachfremde Erwägungen maßgebend waren (vgl. dazu BVerfGE 84, 34, 50 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1982, ESVGH 33, 45, 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1983 - 9 S 379/83

    Zulassung zur Abiturprüfung

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06
    Zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes ist es daher nicht geboten, den Antragsteller vorläufig zur Prüfung zuzulassen (vgl. dazu Thür. OVG, Beschl. v. 15.06.2005 - 1 EO 678/05 - Juris; VGH Baden-Württ., Beschl. v. 12.04.1983 - 9 S 379/83 -, DVBl 83, 597).
  • VGH Bayern, 12.11.1992 - 7 CE 92.3168
    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06
    Es steht im pädagogischen Ermessen eines Lehrers, frei und ohne vorherige Ankündigung zu bestimmen, zu welchem Zeitpunkt er mündliche Leistungen im Unterricht abnimmt und diese bewertet (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.11.1992 - 7 Ce 92.3168 -, Juris).
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